11 Dec 2014
Books/ Book Chapters
Cottier, Thomas
,
Holzer, Kateryna
,
Liechti-McKee, Rachel
Ökologische Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten
USG-Revision und Spielräume im internationalen Recht
Der verfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung der Ziele der Nachhaltigkeit im Wirtschafts- und Umweltrecht wird in erster Linie durch die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der WTO sowie die Rechtsbeziehungen der Schweiz mit der EU definiert. Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob und inwieweit die Einfuhr von Rohstoffen und unmittelbar daraus gewonnenen Basisprodukten von einer nachhaltigen Produktionsweise im Ausland abhängig gemacht werden darf. Diese Thematik ist in der Umwelt- und Klimapolitik von zunehmender Bedeutung. Herstellungsverfahren und ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt rücken in den Vordergrund. Der Beitrag zeigt auf, dass die Förderung von freiwilligen Labels und internationalen Standards für Best Practices zwar im Vordergrund steht, einseitige Importrestriktionen von Produkten anknüpfend am Kriterium von sog. PPM (Production and Process Methods) im Rahmen des WTO-Rechts jedoch nicht ausgeschlossen sind, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowie der Verhältnismässigkeit beachtet werden und vorgängig eine einvernehmliche Lösung mit dem Exportstaat angestrebt wird. Solche Importrestriktionen haben – nebst freiwilligen Massnahmen − als wichtige Instrumente der Umwelt- und Klimapolitik in der Rechtsprechung Anerkennung gefunden. Dies sowohl im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens als auch des Abkommens zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse. Bisher wenig genutzte Möglichkeiten, die Einfuhr zu begrenzen, bestehen darüber hinaus in der Zollpolitik für Produkte, die von ausserhalb des Europäischen Wirtschaftraumes eingeführt werden. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU folgt im Wesentlichen den gleichen Grundsätzen wie das WTO-Recht und lässt PPMs als Unterscheidungsmerkmale für an sich gleichartige Produkte ebenfalls grundsätzlich zu.